Fachgebiet Erbrecht

Erbrecht - Fachgebiet von Frau Rechtsanwältin Angelika WeiheFrau Rechtsanwältin Weihe ist ebenfalls Fachanwältin für Erbrecht.

Bei der Regelung des Nachlasses ist es entscheidend, die Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten genau zu erfassen, um bereits frühzeitig eine bestmögliche Gestaltung zu wählen. Durch eine rechtzeitige Beratung lassen sich spätere Unklarheiten und Konflikte vermeiden.

Auch nach Eintritt des Erbfalls ist häufig eine Rechtsberatung hilfreich. Es stellt sich die Frage nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung vorhanden ist, die Regelungen über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Regelungen über die Pflichtteilsberechtigten, die enterbt worden sind, trifft.

Aufgrund der längeren Lebenserwartungen haben auch die Fälle, in denen demente Erblasser kein wirksames Testament mehr errichten konnten, spürbar zugenommen. In solchen Fällen sind langwierige Auseinandersetzungen mit umfangreichen Sachverständigengutachten vorprogrammiert, wenn die Beteiligten nicht im Vorfeld zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.

Auch die Frage eines möglicherweise überschuldeten Nachlasses stellt sich häufig.

Wir beantworten Ihre offenen Fragen und helfen dabei, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, falls erforderlich auch vor Gericht.

Wir verstehen unsere Aufgabe derart, dass wir zum einen die Emotionen des Mandanten verstehen und nachzuvollziehen haben, auf der anderen Seite aber die gebotene Objektivität bewahren müssen. Dabei beachten wir aber auch sich ergebende familienrechtliche Fragestellungen.

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